Präventionskurse nach §20 SGB V

Lassen Sie die Krankenkasse zahlen:
Gratis-Training für Ihre Gesundheit!

Die Krankenkassen haben es sich zum Ziel gemacht, ihren Versicherten zu einer besseren Gesundheit zu verhelfen. Sie wollen über Präventionskurse nach §20 SGB V dafür sorgen, dass mehr Versicherte an Vorsorgekursen teilnehmen. Es geht hier unter anderem um Stressbewältigung, Vermeidung von Suchtverhalten, eine gesündere Ernährung und um das Vermeiden von Bewegungsfehlern.

Das sind § 20 Kurse

Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von den Krankenkassen finanziell unterstützt bzw. werden die Kosten für die Teilnahme an diesen Kursen bis zu 100 Prozent übernommen.

Es geht hier nicht darum, dass die Kasse die Kosten für ein Fitnesstraining im Studio übernimmt und beispielsweise die jährliche Mitgliedgebühr zahlt. Wohl aber können selbst solche Vorhaben zum Beispiel durch die Vergabe von Bonuspunkten unterstützt werden.

Unsere Trainer*innen bieten folgende erstattungsfähige Kurse an:

  • Kurse zur Kräftigung von Rücken und Gelenken
  • Kurse zur Stabilisierung des Herz-Kreislauf-Systems
  • Stoffwechselkurse und Ernährungsberatung
  • funktionelles Training
  • Zirkeltraining

Gern beraten wir Sie individuell zu den Möglichkeiten an Präventionskursen verschiedener Art im Gesundheitszentrum Parsberg teilzunehmen.

Voraussetzungen für §20-Kurse

Die Präventionskurse sind nur erstattungsfähig, wenn der Kursleiter seine Grund- und Zusatzqualifikation nachweisen kann. Das heißt, dass sowohl Kurs als auch Kursleiter von der Kasse anerkannt sein müssen und sich nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenkassen richten. Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kosten erstattet werden:

  • anerkannte Kurse mit 10 bis max. 15 Teilnehmern
  • Kurse zeitlich begrenzt (8 bis 10 Wochen) und in Einheiten (1x oder 2x pro Woche) aufgeteilt
  • Kurse zu den genannten Gebieten Ernährung, Suchmittelkonsum, Entspannung und Bewegungsgewohnheiten
  • anerkannter Kursleiter
  • Zahlung der Kursgebühr durch den Versicherten

Die Anerkennung der Kurse erfolgt durch die sog. Zentrale Prüfstelle Prävention. Ein ausgebildeter und anerkannter Personal Trainer sorgt dafür, dass die Teilnehmer*innen Übungen unter anderem in diesen Kursen richtig und gesund ausführen.

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Präventionskurse in Parsberg

So zahlt die Krankenkasse für Ihren Präventionskurs

Um den Kurs bei der Krankenkasse abrechnen zu können, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Einheiten teilgenommen haben. Darüber bekommen Sie eine abschließende Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse einreichen müssen. Im Normalfall erhalten Sie zwischen 80 und 100 Prozent der Gebühren für den jeweiligen Kurs von Ihrer Krankenversicherung erstattet.

Wichtig: Es gibt keine Möglichkeit für die Krankenkassen, direkt mit unserem Club abzurechnen. Nicht wir als Anbieter bekommen die Erstattung, sondern immer nur Sie als Versicherter! Der Hintergrund dazu ist, dass sich die Leistungen der Krankenversicherung nur an die Versicherten richten. Sie müssen immer in Vorleistung gehen und die Kurse erst einmal bezahlen.

 

Tipp: Die Krankenkassen zahlen immer nur für zeitlich befristete Maßnahmen, die Sie bei uns aber in jedem Fall durch die Einschränkung auf eine bestimmte Zeit und auf eine maximale Anzahl von Einheiten pro Kurs mit Sicherheit bekommen. Für die Abrechnung ist des Weiteren wichtig, dass der zweite Kurs im Jahr unbedingt in einem anderen Handlungsfeld stattfinden muss.

Das heißt, wenn Sie sich beim ersten Kurs für das Handlungsfeld der gesunden Ernährung entschieden haben, können Sie in dem gleichen Jahr nicht noch einen diesbezüglichen Kurs absolvieren, sondern müssen sich für Stressbewältigung, Suchtverhalten oder Bewegung entscheiden. Die gleichen Handlungsfelder werden in der Regel nur alle zwei Jahre durch die Krankenkassen gefördert bzw. finanziell unterstützt.

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