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RehaSport in Parsberg:
Fitness auf Rezept.

Rehasport ist das Stichwort, wenn Sie aktiv Ihre Gesundheit erhalten und Alltagsbeschwerden vorbeugen wollen. Er kann budgetneutral von jedem Arzt verordnet werden.  Jede Trainingseinheit findet nach den Vorgaben der aktuellen Kassenverordnung in der Gruppe statt.

Die Verordnung von RehaSport ist nach §44 SBG IX für den Arzt budgetneutral, da sie nicht der Heilmittelverordnung unterliegt.

Was ist eigentlich Rehasport nach § 44 SGB IX?

RehaSport in Parsberg zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges.

Die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit der Betroffenen sollen gezielt verbessert werden. RehaSport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung körperlicher Funktionen in Betracht.

RehaSport im Gesundheitszentrum Parsberg

Insbesondere nach schweren Erkrankungen soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf bzw. die vollständige Genesung positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Für wen kommt RehaSport in Frage?

RehaSport wird vor allem den Personen empfohlen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem vom Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Krankheitsbilder können zum Beispiel Schäden der inneren Organe oder orthopädische Probleme sein wie:

  • Diabetes
  • Adipositas
  • Knie-, Hüft- oder Schulterprobleme
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • Rückenprobleme
  • Künstliche Gelenke…

Auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann die Verordnung erstellt werden.

In 5 Schritten zur Teilnahme

  • Chronische Beschwerden
    Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen.
  • Arztbesuch
    Wenn Ihr Arzt den RehaSport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 dafür aus. Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet.
  • Verordnung 56 oder Verordnung G850 (Rentenversicherung)
    Die Verordnung 56 muss vor der Teilnahme von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Die Verordnung G850 wird i. d. R. nach einer Reha ausgestellt.
  • Terminvereinbarung
    Wenn die bestätigte Verordnung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie ihren Gesprächstermin im a3sports Parsberg.
  • Teilnahme
    Mitmachen kann jeder ab 18 Jahren mit bestätigtem Rezept. Für gesetzlich versicherte werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, zahlen zunächst selbst und können diese ggf. bei Ihrer Kasse einreichen.

Fit mit RehaSport bei a3sports

RehaSport bezahlt von der Krankenkasse

Im Gesundheitszentrum Parsberg bieten wir Ihnen professionell angeleiteten RehaSport zur Förderung Ihrer persönlichen Fitness und Beweglichkeit. Beugen Sie aktiv Schmerzen und anderen Alltagsleiden vor. Und das Beste: Ihre Krankenkasse zahlt für Sie!

Christian K. Scherer, Trainer
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