Rehasport ist das Stichwort, wenn Sie aktiv Ihre Gesundheit erhalten und Alltagsbeschwerden vorbeugen wollen. Er kann budgetneutral von jedem Arzt verordnet werden. Jede Trainingseinheit findet nach den Vorgaben der aktuellen Kassenverordnung in der Gruppe statt.
Die Verordnung von RehaSport ist nach §44 SBG IX für den Arzt budgetneutral, da sie nicht der Heilmittelverordnung unterliegt.
Was ist eigentlich Rehasport nach § 44 SGB IX?
RehaSport in Parsberg zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit der Betroffenen sollen gezielt verbessert werden. RehaSport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung körperlicher Funktionen in Betracht.
Aktuelle Kurstermine: Montag 11 Uhr und weitere in Planung.
RehaSport im a3sports Parsberg
Insbesondere nach schweren Erkrankungen soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf bzw. die vollständige Genesung positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Für wen kommt RehaSport in Frage?
RehaSport wird vor allem den Personen empfohlen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem vom Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Krankheitsbilder können zum Beispiel Schäden der inneren Organe oder orthopädische Probleme sein wie:
- Diabetes
- Adipositas
- Knie-, Hüft- oder Schulterprobleme
- Arthrose
- Osteoporose
- Rückenprobleme
- Künstliche Gelenke…
Auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann die Verordnung erstellt werden.
In 5 Schritten zur Teilnahme
- Chronische Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen. - Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den RehaSport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 dafür aus. Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet. - Verordnung 56 oder Verordnung G850 (Rentenversicherung)
Die Verordnung 56 muss vor der Teilnahme von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Die Verordnung G850 wird i. d. R. nach einer Reha ausgestellt. - Terminvereinbarung
Wenn die bestätigte Verordnung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie ihren Gesprächstermin im a3sports Parsberg. - Teilnahme
Mitmachen kann jeder ab 18 Jahren mit bestätigtem Rezept. Für gesetzlich versicherte werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, zahlen zunächst selbst und können diese ggf. bei Ihrer Kasse einreichen.
Fit mit RehaSport bei a3sports
Es hat sich absolut gelohnt. Erfolge trotz Arthrose in Hüfte, Knie und Schulter.
Endlich abgenommen und noch dazu beweglicher und fitter. Dank milon-Zirkel und Flexx sowie dem „Trainings-ABC“ und der a3sports Ernährungs-Tipps.
Schon die erste Beratung hat mich überzeugt – Ziele fast erreicht, Beweglichkeit verbessert und Schmerzmittel brauche ich nicht mehr.
Ich bin viel beweglicher und habe gefühlt 90% weniger Schmerzen. Vorher plagten mich Rückenprobleme und eine Skoliose.
Messbarer Erfolg schon nach vier Wochen Training. Ich bin beweglicher und es tut mir richtig gut.
RehaSport bezahlt von der Krankenkasse
Im Gesundheitszentrum Parsberg bieten wir Ihnen professionell angeleiteten RehaSport zur Förderung Ihrer persönlichen Fitness und Beweglichkeit. Beugen Sie aktiv Schmerzen und anderen Alltagsleiden vor. Und das Beste: Ihre Krankenkasse zahlt für Sie!